Aber: Bitte nur unverheiratete Schönheiten!
Am 24. März wird die neue Fränkische Weinkönigin in Würzburg gewählt. Die Main Post veröffentlichte, wie jedes Jahr eine Pressemitteilung des Weinbauverbandes, in der Bewerberinnen für dieses "repräsentative Ehrenamt" gesucht werden. In der Mitteilung heißt es weiter:
"bewerben können sich junge Winzertöchter oder Mädchen aus einer fränkischen Winzerfamilie oder mit abgeschlossener fachbezogener Berufsausbildung (z. B. Winzermeisterin), die mindestens 18 Jahre alt sind. Außerdem sollten sie Intelligent, attraktiv, sympathisch und kontaktfreudig sowie unverheiratet sein, natürlich auch allerhand von Wein und Weinkultur verstehen und über eine gute Allgemeinbildung verfügen."
So weit so gut. Das ist ja alles ziemlich klar für eine Weinkönigin; klar sollte sie möglichst sympathisch sein, wenn sie weltweit für den Frankenwein werben soll. Bei dem Wort "unverheiratet" kam ich jedoch etwas ins Stutzen. Warum muss die Weinkönigin unverheiratet sein? Und sind die "Anforderungen" in einer Ausschreibung so überhaupt zulässig? Wenn ich als Arbeitgeber so auf Mitarbeitersuche gehen würde, könnte das ziemlich teuer für mich werden.
Vermutlich ist es zulässig, weil es sich beim Amt der Weinkönigin im Prinzip um ein Ehrenamt handelt. Jedenfalls habe ich angeregt ein Regionaljournalist könne sich doch mal mit dem Thema beschäftigen, inwieweit es zulässig ist, die Stelle so auszuschreiben. Wobei ich mich natürlich freue, wenn die Weinkönigin, wie jedes Jahr, dann tatsächlich auch intelligent, attraktiv, sympathisch und kontaktfreudig ist. Dass die Weinkönigin "unverheiratet" sein soll ist mir als glücklich verheirateter Mann nicht so wichtig. Man schreibt übrigens nichts darüber, dass die unverheiratete Bewerberin keine Kinder haben soll...

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