In meinem letzten Blogposting zum Thema der namentlichen Einsehbarkeit von Zahlungen im Rahmen der EU-Agrarförderung hatte ich ja schon angedeutet, dass ich noch immer nicht so ganz schlau geworden bin, was jetzt mit diesen Informationen anzufangen ist. Ich schrieb auch „könnten die Landwirte in die Offensive gehen und den Spieß herum drehen, indem sie der Bevölkerung mittels dieser Quantifizierungen proaktiv erklären, was sie konkret getan haben im Umweltschutz etc.“
Heute morgen reichte mir eine Zeilitzheimer Landwirtin, die meinen Blog liest, eine 90seitige Broschüre herein mit dem schönen Titel „Cross Compliance 2009 – Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen“. Dies seien die Bedingungen, die man überhaupt erst erfüllen müsse, um Förderung beantragen zu können. Das Regelwerk ist sehr umfangreich und detailliert.
Aus den „Verpflichtungen“ geht im Unkehrschluss auch hervor, für welches Verhalten bzw. Maßnahmen die Landwirte mit Zahlungen "belohnt" werden. Einige wenige Beispiele möchte ich aus dem Heft zitieren. Es handelt sich hierbei nur um Dinge, die mir ins Auge gesprungen sind. Wer den vollständigen Text lesen möchte, kann diesen beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) anfordern. Es ist auch komplett online
als PDF erhältlich.
Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand. Hier geht es zum Beispiel um Erosionsvermeidung. „Mindestens 40% der Ackerflächen eines Betriebes müssen in der Zeit vom 1. Dezember bis 15. Februar entweder eingesät sein oder dioe auf der Oberfläche verbleibenden Pflanzenreste dürfen nicht untergepflügt werden“. Im Zusammenhang mit Erosionsvermeidung ist auch die Beseitigung von Terrassen verboten. Desweiteren geht es um Erhaltung der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur. Hier ist zum Beispiel ein Anbauverhältnis mit mindestens drei Kulturen sicherzustellen. Jede Kultur muss dabei mindestens 15% der Ackerfläche umfassen. Aber auch unterschiedliche Getreidearten gelten als unterschiedliche Kulturen. „Sowohl die Humusbilanzen als auch die Ergebnisse der Bodenproben sind mindestens 7 Jahre ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Erstellung aufzubewahren“.
Dauergrünlanderhaltung: „Dauergrünland sind Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und mindestens 5 Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des Betriebes sind".
Zudem gibt es Auflagen bezüglich der Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die einzuhalten sind. Genehmigungspflichtige Projekte, "die grundsätzlich einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen" sind zum Beispiel die Errichtung von Bauwerken, geländeverändernde Maßnahmen und Maßnahmen zur Veränderung des Wasserhaushaltes. Die Grundwasserrichtlinie regelt Lagerung und Behandlung von Stoffen, die die Grundwasserqualität beeinträchtigen könnten.
Und dann geht es natürlich auch um den Klärschlamm und wie dieser - wenn überhaupt - ausgebracht werden darf. Dieser darf zum Beispiel verständlicherweise nicht auf Gemüse- und Obstanbauflächen ausgebracht werden.
Bei der Nitratrichtlinie wird es mir ein wenig zu technisch. In der Pflanzenschutzmittelrichtlinie ist zum Beispiel auch der Bienenschutz geregelt.
Interessant sind auch die Regelungen zur Tierkennzeichnung und -registrierung. Rinder. Schweine, Schafe und Ziegen laufen alle mit Ohrmarken mit Transpondern oder Fußfesseln (für Ziegen) herum.
Im Abschnitt über Lebens- und Futtermittelsicherheit beschreibt, was sichere Futtermittel sind und wie der Landwirt die Rückverfolgbarkeit sicherstellt. Eigentlich logisch: auch in der Landwirtschaft gibt es strenge Anforderungen an die Futtermittelhygiene. Hinsichtlich der Milcherzeugung gibt es weitere, detaillierte Vorschriften.
Klar, dass nur Förderung erhalten kann, wer sich auch an die Richtlinie über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung hält. Und im Falle von Tierseuchen gibt es natürlich entsprechende Vorschriften hinsichtlich der Meldung von Fällen.
Der Tierschutz, der in Deutschland ohnehin gesetzlich durch das Tierschutzgesetz geregelt ist, muss ebenfalls eingehalten werden, wenn man EU-Zahlungen erhalten will. Hier werden für die verschiedenen Tierarten spezielle Hinweise zur Haltung und Fütterung gegeben.
Die Broschüre erklärt auch wie kontrolliert wird und welche Sanktionen einem blühen, wenn man sich nicht an die Vorschriften hält. Die Tabellen im Anhang sind mir alle ein wenig zu technisch. Interessant ist aber das "Merkblatt über die Rechte und Pflichten der Landwirte und Prüfer bei Vor-Ort Kontrollen". Dass Prüfer das Betriebsgelände betreten können ist logisch, aber "zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind die Prüfer auch berechtigt, die Wohnräume des Antragstellers zu betreten; das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist insoweit eingeschränkt". Na, danke!
Im Prinzip kann man die ganze Förderung vielleicht als Entschädigung für die tiefgehende Einmischung von Behörden in die Entscheidungsfreiheit der Landwirte verstehen... Ob den Bürgern wirklich geholfen wurde, indem man jetzt die Höhe erhaltener Zahlungen "googlen" kann? Jedenfalls kann man sich nun indirekt auch ein wenig schlauer darüber machen, welchen administrativen Aufwand Landwirte heutzutage durchleben müssen.
Foto: Strohballen nordwestlich von Zeilitzheim