Überlegungen zur Kindertagesstätte und DSL "light"
Heute (inzwischen vorgestern, aber wir waren mal wieder über 36 Stunden lang nicht "versorgt" durch das "DSL Light" der sogenannten tcom) kam der "Bescheid über Kindertagesstättengebühren und Aufnahmebescheid" für unsere Töchter, die beide in den gemeindlichen Kindergarten in Stammheim gehen. Je mehr Kinder man hat, desto günstiger wird das. Für 6-7 Stunden täglich zahlen wir für das erste Kind jährlich EUR 1.140,-- und für das zweite Kind EUR 972,--. Insgesamt also EUR 2.112,-- oder gemittelt pro Kind EUR 1.056,--. Das macht im Monat EUR 176,-- bzw. EUR 88,-- pro Kind pro Monat. Oder EUR 3,80 pro Tag bei rund 23 Kindergartentagen im Monat (Ferien nicht berücksichtigt).
Diese quantitativen Aussagen alleine sagen qualitativ natürlich nicht viel aus. Generell finde ich den Beitrag jedoch recht günstig, vor allem weil wir auch mit der netten und professionellen Betreuung und Förderung der Kinder im Kindergarten in Stammheim sehr zufrieden sind.
Mit dem Aufnahmebescheid erkennen wir als Eltern "die Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder und die Gebührensatzung der Gemeinde Kolitzheim in der jeweils geltenden Fassung, die Konzeption sowie die Hausordnung der Tageseinrichtung für Kinder an".
Interessant finde ich, dass Bescheide der Gemeinde oder des Finanzamtes & Co. meist folgenden Hinweis tragen: "Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig". Ist heutzutage nicht jedes Schriftstück (ausser vielleicht eine Postkarte) maschinell erstellt? Ist der Hinweis überhaupt noch notwendig? Man hätte den Bescheid ja auch stempeln können. Das wäre besonders amtlich und auch sehr deutsch. Insofern ist das nicht unterschriebene (und nicht gestempelte) Schriftstück schon fast sympathisch.
Aber: während der Bescheid ohne Unterschrift gültig ist, wäre ein Widerspruch oder eine Klageerhebung "in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail)" unzulässig. Also in Worten: "unzulässig". Da muss sich wohl erst noch die e-Post durchsetzen (nein, bitte nicht! man lese dazu den Artikel des Journalisten Richard Gutjahr und den Nachtrag dazu).
Ausserdem habe ich gar nicht vor gegen den Aufnahme- bzw. Gebührenbescheid Widerspruch einzulegen. Weder persönlich, postalisch, noch per E-Mail. Klar wird mir durch diese Beobachtung jedoch, dass sich die sogenannte "elektronische" Kommunikation noch recht vielen Hürden, vor allem in "Verwaltungsapparaten" stellen muss. Alleine der Begriff "elektronisch" ist doch anachronistisch. Welches Eingabegerät funktioniert heutzutage noch ohne Strom in irgendeiner Form? Selbst Schreibmaschinen - sofern sie noch irgendwo eingesetzt werden - erfordern doch schon Strom (außer man heißt Hemingway, Bukowski oder Burroughs). Wenigstens haben wir - zumindest in unserer Gemeinde - ausreichend Solarstrom.
Auf der anderen Seite finde ich es auch schön, wenn "Widerspruch" (oder Lob etc.) auch handschriftlich eingereicht werden *darf*.
Ich habe zum Kindergarten Stammheim und unserem heute erhaltenen Bescheid jedenfalls keine Beschwerden.
Übrigens: Sollte es an meinem Router liegen, dem von der tcom bereit gestellten Speedport 500V, nehme ich den Vorwurf natürlich zurück. Es bleibt der Unmut über die generell schlechte und wenn langsame Versorgung des Dorfes mit DSL.
Nachtrag 29.7.10, 17 Uhr: Es lag wohl tatsächlich an meinem Router, den ich heute durch ein Produkt aus dem Hause avm ersetzt habe. Entsprechender Nachtrag auch bei audioboo.fm:
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